Schnittstelle Arbeits-/Sozialrecht

Fortbildung 10 Std. am 13.07.2018 / München.

Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind auch Aspekte aus dem Sozialrecht zu berücksichtigen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann Auswirkungen auf die Beziehung der Rente haben, aber auch auf den Bezug von ALG 1 oder ALG 2. Bei der Rentenplanung muss geprüft werden, ob eine Frührente in Betracht kommt und ob die Anwartschaften hierzu erfüllt sind. Weiter nicht weniger relevante Schnittstellen sind Bezüge zum Elterngeld oder Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach Berufsunfällen. Jeder Praktiker im Arbeitsrecht sollte auch die Schnittstellen zum Sozialrecht kennen, um seine Mandanten gut beraten zu können. Mit dieser Fortbildung konnten Kenntnis wieder aufgefrischt und vertieft werden.