Arbeitsrecht in der Insolvenz
Fortbildung 5 Std. 29.11.2019 / Frankfurt am Main. Nicht selten haben bzw. bekommen arbeitsrechtliche Mandate einen insolvenzrechtlichen Bezug. Vergütungszahlungen bleiben aus, Arbeitnehmer werden unwiderruflich freigestellt, Insolvenzgeld wird „vorfinanziert“, betriebsbedingte Kündigungen werden vom Arbeitgeber oder vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter ausgesprochen, ein Betriebsübergang deutet sich an u.s.w.. Viele Kolleginnen und Kollegen empfinden das Insolvenzrecht als „sperrige Materie“ und